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Zentrale Lernstandserhebungen (Vergleichsarbeiten)

Im zweiten Halbjahr des dritten Schuljahres werden in den Fächern Deutsch und Mathematik die zentralen Lernstandserhebungen durchgeführt. Die Teilnahme ist für alle Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Ausnahmen gibt es für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und für jene, die weniger als 12 Monate in Deutschland leben und die deutsche Sprache noch nicht ausreichend beherrschen. Deren Teilnahme liegt im Ermessen der Lehrerinnen und Lehrer.

 

Die Lernstandserhebungen unterscheiden sich von Klassenarbeiten dadurch, dass die Aufgaben für alle Klassen in Deutschland gleich gestellt werden und die Auswertung nach zentralen Vorgaben erfolgt.

 

Lernstandserhebungen dienen dazu, festzustellen, welche Lernergebnisse Schülerinnen und Schüler erreicht haben. Es wird untersucht, inwieweit die fachlichen Anforderungen der Lehrpläne erfüllt werden und welche Stärken und Schwächen die Schülerinnen und Schüler in den untersuchten Bereichen haben. Den Lehrerinnen und Lehrern der Knapper Schule geben Lernstandserhebungen damit wertvolle Hinweise zum Förderbedarf der Kinder. Den Schülerinnen und Schülern sowie den Eltern bieten sie eine wichtige Orientierung über den erreichten Lernstand.

 

Auch in der Lehrerkonferenz und in der Schulkonferenz werden die Ergebnisse der Lernstandserhebungen vorgestellt und diskutiert. Sie fließen so auch in die Fortbildungsplanung des Kollegiums ein.