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Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung ergibt sich laut Schulgesetz aus:

 

  1. den schriftlichen Leistungen des Schülers / der Schülerin und

  2. allen sonstigen Leistungen, die der Schüler / die Schülerin im Unterricht und im außerschulischen Bereich erbringt (mündliche Mitarbeit / Vollständigkeit der Mappen / Referate etc.).

 

Da eine positive Leistungsbewertung immer auch ein Motivationsschub mit sich bringt bzw. eine negative Leistungsbewertung Frustration und Resignation auslösen kann, ist es uns wichtig, dass gemäß einer pädagogischen Leistungsbewertung auch der individuelle Lernzuwachs und das Lernengagement eines Kindes bei der Notengebung berücksichtigt werden.

 

Die Leistungsbeurteilung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die im Gemeinsamen Unterricht (zieldifferent) unterrichtet werden, orientiert sich an den individuellen Förderplänen und berücksichtigt ihre besonderen Bedürfnisse. Eine Notengebung erfolgt nicht.